Über uns

Wir helfen Ihnen gerne bei der Einführung und Umsetzung eines funktionierenden Hygiene-Konzeptes und der rechtlich geforderten Dokumentation in ihrem Lebensmittelbetrieb.

1x im Jahr sollten alle Mitarbeiter eine Hygieneschulung machen, die wir gerne durchführen.

Beste Grüße

Ing. Josef Schachreiter

Auszug aus der Leitlinie für Personalschulung in Lebensmittelbetrieben vom Bundesministerium für Gesundheit:

"Jeder Mitarbeiter ist mindestens einmal im Jahr beziehungsweise bei Neuantritt oder Veränderung des Aufgabengebietes zu schulen." (Hygieneschulung)

 

 

 

 

Auszug aus Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, 2006:

§ 21. Eigenkontrolle
Unternehmer haben im Sinne des Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten, deren Einhaltung durch Eigenkontrollen zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung zu setzen.