Arbeitssicherheit

Laut Arbeitsschutzgesetz ASchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarberiter Sorge zu tragen und die nötigen Maßnahmen zu treffen. Eine adäquate Dokumentation ist vorgeschrieben.

§ 5 ASchG verpflichtet den Arbeitgeber. „ ... in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Soweit dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.’’

 

Wir bieten an:

  • Einführung eines Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystems
  • Ist-Standsanalyse
  • Arbeitsplatzevaluierungen
  • Gefahrenermittlung
  • Dokumentation